Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

a. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Hotelzimmer/Ferienobjekten zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

b. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer/Ferienobjekten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.

c. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

a. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

b. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

c. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

a. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Hotelzimmer/Ferienobjekte bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

b. Der Gast ist verpflichtet, die für die Hotelzimmer/Ferienobjekt-Überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

c. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

d. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Objekte, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

e. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 5 Tagen Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.

IV. Rücktritt des Gastes (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

a. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrages ist bis 30 Tage vor Anreisetag kostenfrei. Danach sind 100% des Reisepreise fällig. Ausnahmen sind spezielle andere Stornierungsbedingungen welche über Buchungsportale getätigt werden (z.B. booking.com).

b. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

V. Rücktritt des Hotels

a. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gast innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

b. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

a. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer/Ferienobjekte.

b. Gebuchte Hotelzimmer/Ferienobjekten stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

c. Am vereinbarten Abreisetag sind die Hotelzimmer/Ferienobjekte dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

VII. Tiere

a. Das Mitführen von Tieren im Hotel ist dem Gast nicht gestattet, es sei denn der Gast erhält eine schriftliche Erlaubnis des Hotels.

VIII. Haftung des Hotels

a. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.

b. Dem Gast kommt für ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, kein Verwahrungsvertrag zustande.

IX. Schlussbestimmungen

a. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.

b. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

c. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.